Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein ab dem 20.9.2021 beeinflussen unser Vereinsleben

Infos für unsere Mitglieder und Freunde.

Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein ab dem 20.9.2021:

Training:

  • Es gilt weiterhin die 3G- Regelung, die Trainer/-innen kontrollieren diese.
    Ausnahmen dürfen hier nicht gemacht werden!
  • Im Zeitraum der Herbstferien vom 4.-17. Oktober müssen nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zusätzlich einen Testnachweis, nicht älter als 72 Stunden, mitbringen/ vorzeigen, alternativ eine aktuelle Selbstauskunft der Erziehungsberechtigten bei Selbsttestung zuhause, vglb. wie in der Schulzeit.
  • Die Anwesenheitslisten für die Trainingsgruppen werden erstmal weiter geführt, auch wenn die Landesverordnung dies dann nicht mehr verlangt.
  • Wir öffnen ab dem 21.9.2021 wieder unseren parallel zum Training stattfindenden Mitgliedertreff in der Straßenveranda. Auch hier gilt die 3G-Regel ausnahmslos! Maske und Abstand sind nicht mehr verpflichtend, sondern nur noch empfohlen.
    Der Zugang erfolgt über den Flur durch die alte Sektbar, nicht über den Saal!
    Der Saal ist für Besucher gesperrt und darf nur von Trainierenden und Offiziellen betreten werden!
  • Mit Erkältungssymptomen ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet und eine Teilnahme ohne Ausnahmen ausgeschlossen!
  • Das Hygieneschutzkonzept gilt weiter.

Veranstaltungen:

  • Es gilt die 3G- Regelung, am Eingang wird das kontrolliert.
    Ausnahmen dürfen hier nicht gemacht werden!
  • Maske und Abstand sind nicht mehr verpflichtend, sondern nur noch empfohlen.
  • Mit Erkältungssymptomen ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet und eine Teilnahme ohne Ausnahmen ausgeschlossen!
  • Es gilt das zur Veranstaltung geltende Hygieneschutzkonzept der LRKG.