Mitgliederversammlung am 26. August 2021 abgesagt

Pandemie und politische Entscheidungen haben uns weiter im Griff.

⚠️ Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie und der ab kommenden Montag verschärften Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein wird die mehrfach verschobene Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) 2021, geplant am 26.8.2021, endgültig abgesagt! ⚠️

👉🏼 Die nächste geplante Mitgliederversammlung am 23. März 2022 behandelt dann rückwirkend nun zwei Geschäftsjahre in der Tagesordnung, 2020 und 2021. Aufgrund des erheblich eingeschränkten Vereinsbetriebs seit Anfang 2020 erscheint es uns gut umsetzbar.
Alle gewählten Mitglieder für Ämter und Posten bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. Die Geschäftsführung ist und bleibt vollumfänglich handlungsfähig.
Der Gesetzgeber hat hierfür unlängst entsprechende Voraussetzungen geschaffen.

👉🏼 Diese Absage hier ist nach eingehender Abstimmung im geschäftsführenden Vorstand unter einiger Abwägung und mit viel Weitsicht entschieden. Grundlage war hauptsächlich die oben beschriebene Verschärfung der Landesverordnung.

☝🏼 Diese Absage hat aktuell keine Auswirkungen auf unsere laufenden Vorbereitungen für die anstehende Karnevalssession!
Vielmehr appellieren wir eher noch dringend an alle aktiven und engagierten Mitglieder, weiter mit mega Volldampf, großem Engagement und tollem Enthusiasmus alles – und noch mehr, wenn nötig – dafür zu tun, dass wir im November endlich wieder der Rangenberger Standarte folgen können!
Wir planen für Ende Oktober die alljährliche Generalprobe.
Der Vorstand unterstützt alle Bemühungen und Vorbereitungen, in diesem Jahr bei Bedarf auch zusätzlich und über das normal gewohnte Maß hinaus sogar! Geht nicht, gibt’s nicht. Gemeinsam schaffen wir alles! Nur, ohne Euch geht’s nicht!

👊🏼 Bleibt also weiter optimistisch und fokussiert auf den 13. November, dem Tag der Rangenberger Sessionseröffnung und Jugend- Prinzenproklamation der LRKG!

✌🏼 Ein abschließender, wohlwollend gemeinter Aufruf des Präsidenten noch:
„Wer kann und mag und bisher noch nicht hat, nutzt nun vielleicht doch noch eines der vielen Impfangebote. Dann wird es sicher einfacher, für Mitglied und Verein.
Natürlich ist das keine Verpflichtung, aber womöglich aufgrund politischer Entscheidungen, auch künftiger, doch notwendig. Zumindest aber vereinfacht das dann aus heutiger Sicht sicher allgemein die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.“

Jens Zimmermann, Präsident
Sven Kröger, Vizepräsident
Tanja Lexow, 1. Schatzmeisterin
Bernd Unruh, 1. Schriftführer

Erweiterung des Trainingskonzepts ab kommenden Montag

Infos für unsere Mitglieder, hier heute insbesondere für unsere aktiven Tanzmitglieder.

Ab Montag, den 23. August gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.
Für unseren Trainingsbetrieb hat das folgende Auswirkungen:

  • Grundsätzlich gilt unser Trainingskonzept mit allen Details weiterhin.
  • Grundsätzlich müssen wir weiterhin Kontaktdaten der Teilnehmer erheben.
  • Grundsätzlich sind keine Gäste oder Zuschauer zugelassen. Ausnahmen können nur vom geschäftsführenden Vorstand erteilt werden, z.B. für Probetraining etc.!

NEU:
Es gilt für alle Trainingsveranstaltungen die 3G Regelung, vollständig GEIMPFT, nachweislich GENESEN, offiziell GETESTET.

☝🏼 Geimpft mindestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung. Nachweis mit Impfnachweis (Papier oder App), vorzeigen bei Trainer/-in reicht.

☝🏼 Genesen mind. 28 Tage nach der Feststellung einer Covid-19-Erkrankung. Längstens 6 Monate nach Feststellung, danach ist eine Impfung notwendig.
Nachweis mit Infektionsnachweis/ Quarantäneanordnung (Papier oder App), vorzeigen bei Trainer/-in reicht.

☝🏼 Getestet in Testzentren oder beim Arzt/ Apotheke etc.,
Nachweis Papier oder App/ Mail, vorzeigen bei Trainer/-in reicht.
👉🏼 Kinder unter 7 Jahren befreit.
👉🏼👉🏼 Schülerinnen und Schüler müssen ihre Testung, die sie in der Schule machen, nachweisen. Hierfür stellt die Schule einmalig eine Bescheinigung über die Testung im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes aus. Das reicht hier dann als Nachweis, dann braucht nicht zusätzlich getestet werden! (Nähere Infos: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-Schulen-muessen-ab-Montag-Bescheinigungen-ausstellen,schulen276.html)

Alle Trainer/-innen sind bereits informiert, ebenso alle Aktiven.

Ein abschließender, wohlwollend gemeinter Aufruf des Präsidenten noch:
„Wer kann und mag und bisher noch nicht hat, nutzt nun vielleicht doch noch eines der vielen Impfangebote. Dann wird es sicher einfacher, für Mitglied und Verein.
Natürlich ist das keine Verpflichtung, Alternativen sind oben ja beschrieben.“

Über Rahmenbedingungen weiterer Veranstaltungen und Termine informieren wir zu gegebener Zeit.

Bleibt weiter optimistisch und fokussiert auf den 13. November, dem Tag der Rangenberger Sessionseröffnung und Jugend- Prinzenproklamation der LRKG!