Seit Mitte dieser Woche ist in Schleswig-Holstein die neue Corona- Landesverordnung in Kraft.
Daraus ergeben sich nun folgende Regelungen für unser Vereinsleben und unsere Veranstaltungen:
– Die Sessionseröffnung am 8. Januar 2022 findet unter der inzwischen wohl bekannten 2Gplus- Regelung statt!
* Geimpfte und Genesene müssen sich also vor der Veranstaltung zusätzlich noch einmal testen lassen. Der Test darf hier max. 24 Std. alt sein (PCR 48 Std.). Bereits Geboosterte (Boosterung mind. 14 Tage oder länger) sind von der zusätzlichen Testpflicht befreit!
* Kinder unter 7 Jahren benötigen keine Impfung und keinen Test.
* Schüler/-innen legen die Schulbescheinigung vor, die hier ebenfalls ausreicht.
* Es gibt keine Maskenpflicht und kein Tanzverbot!!!
* Die hauseigene mechanische Lüftungsanlage sorgt für einen permanenten echten Luftaustausch!
* Es gilt weiter das Hygieneschutzkonzept der LRKG für diese Veranstaltung. Hier sind u.a. auch diverse Hygienemaßnahmen geregelt.
* Personen mit Erkältungssymptomen erhalten keinen Zutritt!
* Der VVK läuft, Tickets sind LIMITIERT!
– Für unseren Trainingsbetrieb sind keine Änderungen und Anpassungen notwendig.
Unser Konzept hierfür ist bereits schon so detailliert und deckt sich weiter auch vollends mit der neuen Verordnung. Insbesondere gilt auch hier weiter die 2G- Regelung und die Regelung für Schüler/-innen.
Hier noch ein paar Testmöglichkeiten in Lübeck, Anmeldungen sind ratsam(!):
1.) – Karte vom Land SH
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/TeststationenKarte/teststationen_node.html?lang=de
2.) – Testungen in Lübeck & TRV
https://www.coronatest-luebeck.de/
3.) – Testungen im LUV
https://www.terminland.de/coronatest-klindwort-apotheke/online
4.) – Testungen in Kücknitz
https://web.prod.ecocare.center/web/timeslot?stationId=0006617088
Bleibt uns alle treu, bleibt uns alle gewogen und bitte bleibt alle weiterhin zuversichtlich und gesund! 🍀
Rangenberg AHOI ❤️🤍