Erweiterung des Trainingskonzepts ab kommenden Montag

Infos für unsere Mitglieder, hier heute insbesondere für unsere aktiven Tanzmitglieder.

Ab Montag, den 23. August gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.
Für unseren Trainingsbetrieb hat das folgende Auswirkungen:

  • Grundsätzlich gilt unser Trainingskonzept mit allen Details weiterhin.
  • Grundsätzlich müssen wir weiterhin Kontaktdaten der Teilnehmer erheben.
  • Grundsätzlich sind keine Gäste oder Zuschauer zugelassen. Ausnahmen können nur vom geschäftsführenden Vorstand erteilt werden, z.B. für Probetraining etc.!

NEU:
Es gilt für alle Trainingsveranstaltungen die 3G Regelung, vollständig GEIMPFT, nachweislich GENESEN, offiziell GETESTET.

☝🏼 Geimpft mindestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung. Nachweis mit Impfnachweis (Papier oder App), vorzeigen bei Trainer/-in reicht.

☝🏼 Genesen mind. 28 Tage nach der Feststellung einer Covid-19-Erkrankung. Längstens 6 Monate nach Feststellung, danach ist eine Impfung notwendig.
Nachweis mit Infektionsnachweis/ Quarantäneanordnung (Papier oder App), vorzeigen bei Trainer/-in reicht.

☝🏼 Getestet in Testzentren oder beim Arzt/ Apotheke etc.,
Nachweis Papier oder App/ Mail, vorzeigen bei Trainer/-in reicht.
👉🏼 Kinder unter 7 Jahren befreit.
👉🏼👉🏼 Schülerinnen und Schüler müssen ihre Testung, die sie in der Schule machen, nachweisen. Hierfür stellt die Schule einmalig eine Bescheinigung über die Testung im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes aus. Das reicht hier dann als Nachweis, dann braucht nicht zusätzlich getestet werden! (Nähere Infos: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-Schulen-muessen-ab-Montag-Bescheinigungen-ausstellen,schulen276.html)

Alle Trainer/-innen sind bereits informiert, ebenso alle Aktiven.

Ein abschließender, wohlwollend gemeinter Aufruf des Präsidenten noch:
„Wer kann und mag und bisher noch nicht hat, nutzt nun vielleicht doch noch eines der vielen Impfangebote. Dann wird es sicher einfacher, für Mitglied und Verein.
Natürlich ist das keine Verpflichtung, Alternativen sind oben ja beschrieben.“

Über Rahmenbedingungen weiterer Veranstaltungen und Termine informieren wir zu gegebener Zeit.

Bleibt weiter optimistisch und fokussiert auf den 13. November, dem Tag der Rangenberger Sessionseröffnung und Jugend- Prinzenproklamation der LRKG!

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